Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder

durch
  • Unterstützung von Planungsträgern in der Entwicklung alternativer naturräumlicher Planungsvorhaben,
    die der Verbesserung der ökologischen Qualität dienen
  • Bereitstellung von Informationen sowie der Förderung der Darstellung und der Vermittlung in der
    Gestaltung des Naturschutzes im besiedelten Bereich und im Freiraum
  • Ausstattung und Einrichtung von Naturflächen sowie von Grünpflege und Bepflanzungen,
    die der alltäglichen Verbesserung von Naturerleben und der Lebensqualität dienen
  • z. B. in den Stadtteilzentren und Parks sowie die ideelle Unterstützung eines Natur-Erlebniszentrums
    (Science Center) auf dem Ostufer.
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