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Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder
durch
- Unterstützung von Planungsträgern in der Entwicklung alternativer
naturräumlicher Planungsvorhaben,
die der Verbesserung der ökologischen Qualität dienen
- Bereitstellung von Informationen sowie der Förderung der Darstellung und der Vermittlung in der
Gestaltung des Naturschutzes im besiedelten Bereich und im Freiraum
- Ausstattung und Einrichtung von Naturflächen sowie von Grünpflege und Bepflanzungen,
die der alltäglichen Verbesserung von Naturerleben und der Lebensqualität dienen
- z. B. in den Stadtteilzentren und Parks sowie die ideelle Unterstützung
eines Natur-Erlebniszentrums
(Science Center) auf dem Ostufer.
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